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Betrieblicher Ersthelfer

AED Defibrillator als Privatperson kaufen? Lesedauer: 7 Minuten

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Ersthelfer im Betrieb

Mit der Ausbildung zum Ersthelfer erfüllen Unternehmer und Unternehmerinnen nicht nur die verpflichtende DGUV Vorschrift 1 sondern stellen eine kompetente Erste Hilfe im Betrieb und darüber hinaus sicher.

Um in einer Notsituation schnell und richtig reagieren zu können, gibt es einiges zu beachten. Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin steht die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an erster Stelle.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, welche Maßnahmen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin laut DGUV Vorschrift 1 für Ihr Unternehmen ergreifen müssen - gerade wenn der letzte Erste Hilfe Lehrgang schon ein paar Jahre zurückliegt.

  • Was sind die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung?

  • Wer regelt die Anzahl an Ersthelfern im Betrieb?

  • Welche Ausbildung und Fortbildung müssen Mitarbeiter zusätzlich absolvieren, um als Ersthelfer im Betrieb vom Unfallversicherungsträger anerkannt zu werden?

  • Wieviele Personen müssen mindestens verpflichtet werden, um etwa das Sicherheitskonzept des Betriebs päventiv zu stützen?

  • Wie lang dauert die zusätzliche Ausbildung zum Ersthelfer im Betrieb?

  • Wieviele Jahre ist ein Teilnahmezertifikat gültig?

  • Wer trägt die Kosten für die Ausbildung zum Ersthelfer im Betrieb?

  • Welche Materialien und Geräte müssen je nach Betrieb zur Verfügung stehen?

Ersthelfer im Betrieb schützen Menschen - auch außerhalb des betrieblichen Alltags. Sie übernehmen Verantwortung für sich und ihre Mitmenschen, helfen, wo manch einer nicht weiter weiß, etwa bei lebenserhaltender Herz-Lungen-Massage.

Hilfreich im Notfall:
DAS ERSTHELFER PLAKAT

Übersicht der Ersthelfer:innen mit Kontaktdaten, damit im Notfall schnell die richtigen Personen informiert werden.

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Erste-Hilfe leisten: nicht den Kopf verlieren.

Unfälle und Notsituationen können im Alltag nicht komplett verhindert werden. Von der kleinsten Verletzung bis zum lebensbedrohlichen Ernstfall: Zur Ersten Hilfe sollten alle Menschen immer in der Lage sein.

Verlässlicher Ersthelfer zu sein, beginnt mit dem Erkennen eines Bedarfsfalls und endet im gravierendsten Fall mit der Übergabe an den Rettungsdienst. Dazwischen muss ein Ersthelfer viele Aufgaben im Kopf haben, den Patienten versorgen, Wege und Tätigkeiten koordinieren und außerdem die anwesenden Menschen aktiv in die Erste Hilfe einbinden.

 

Im Betrieb tragen alle Arbeitnehmer Verantwortung für die anwesenden Personen. Wieviel Prozent der anwesenden Mitarbeiter zertifizierte Ersthelfer im Betrieb sein müssen, ist in der DGUV Vorschrift 1 geregelt.

 

Jeder Mensch sollte es als seine Pflicht ansehen, Unfälle zu erkennen und den Bedarfsfall zu kommunizieren. Unterschiedliche Arbeiten bergen unterschiedliche Gefahren. Während bei Bürotätigkeiten nur wenig Prozent lebensbedrohliche Unfälle passieren, sind Baustellen ein weitaus größerer Gefahrenherd.

Die richtigen Maßnahmen für den/ die Verletzten zu ergreifen, gehört zu den nächsten Arbeiten. Dennoch gibt es Personen, die eher in eine Schockstarre verfallen und keine Erste Hilfe leisten können. Mindestens sollten alle Mitarbeiter in der Lage sein, den Bedarfsfall zu erkennen, den Notruf zu wählen und den Ersthelfer im Betrieb zu benachrichtigen.

Ersthelfer im Betrieb müssen zu jeder Zeit für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im bekannt und verfügbar sein. Sie helfen bei einer Verletzung und übernehmen im schlimmsten Fall lebenserhaltende Maßnahmen.

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Ersthelfer ausbilden: Sicherheit für Ihre Mitarbeiter

Um im Ernstfall richtig helfen zu können, regelt die DGUV Vorschrift 1, wieviele Ersthelfer und Ersthelferinnen in Betrieben und Bildungsstätten eingesetzt werden sollen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und ihre Träger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) haben für die erforderlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen von z.B. Fachkräften für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragten und betrieblichen Ersthelfern zu sorgen. Hiermit sichert ein Betrieb die Versorgung seiner Angestellten.

Ersthelfer und Ersthelferinnen wissen durch ihre Fortbildung, was bei jedem Unfall (ob klein oder groß) zu tun ist. Sie sind Ansprechpartner, wenn es darum geht, Erste Hilfe zu leisten. Sie kennen auch die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen.

Neben jedem Menschen, der immer Erste Hilfe leisten können sollte, sind es die benannten Ersthelfer und Ersthelferinnen, die im Ernstfall wissen, was ihre Aufgaben sind. Sie bewahren durch ihre Ausbildung mit Sicherheit den benötigten kühlen Kopf und stellen eine strukturierte Versorgung der Verletzten sicher.

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Sorgen Sie aber dafür, dass es im Ernstfall getan werden kann.

Prädikat wertvoll: Ersthelfer Betrieb

Je mehr Wert ein Betrieb auf die Aus- und Weiterbildung in Sachen Erste Hilfe gelegt wird, desto sicherer können sich Menschen vor Ort fühlen. Neben der Ersten Hilfe sind betriebliche Ersthelfer und Ersthelferinnen durch ihre Ausbildung auch darin geschult, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen. Viele Ersthelfer und Ersthelferinnen werden in ihrem Betrieb als Experten eingesetzt, um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und mögliche Berufskrankheiten ihrer Kollegen zu erkennen.

Prävention sollte in jedem Betrieb eine übergeordnete Rolle spielen - und je größer die Anzahl an Ersthelfern und Ersthelferinnen mit einer guten Ausbildung, die alle zwei Jahre aufgefrischt wird, in einem Betrieb ist, desto sicherer können sich alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fühlen.

Arbeitgeber, die diese zusätzliche Ausbildung und Fortbildung nicht nur als gesetzliche sondern als ihre gesellschaftliche Pflicht ansehen, heben sich als vorausschauender Unternehmer und umsichtige Unternehmerin von der Masse ab.

Schließlich ist die Ausbildung zum Ersthelfer für jeden Menschen, der sie absolviert, auch neben dem Berufsleben absolut nützlich. Je mehr gut ausgebildete Ersthelfer und Ersthelferinnen in unserer Gesellschaft leben, desto sicherer wird Erste Hilfe. Selbstbewusste Ersthelfer sind in jedem Fall eine Bereicherung - im Betrieb und im Privatleben.

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Wer ist für die Aus- und Fortbildung und die Kostenübernahme der Ersthelfer im Betrieb zuständig?

Die Kosten für die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer setzen sich zusammen aus: den Lehrgangsgebühren, den Reisekosten des Teilnehmers und der Vergütung des Zeitaufwandes des Mitarbeiters. Inwiefern der Unfallversicherungsträger - beispielsweisedie Berufsgenossenschaft - die Kosten trägt, regelt das Sozialgesetzbuch.

Laut §23, Absatz 1 und 2 des SGB VII (7. Sozialgesetzbuch: Gesetzliche Unfallversicherung) gilt:

  1.  Die Unfallversicherungsträger haben für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind.
     

  2. Die Unfallversicherungsträger haben die unmittelbaren Kosten ihrer Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten zu tragen. Bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Ersthelfer, die von Dritten durchgeführt werden, haben die Unfallversicherungsträger nur die Lehrgangsgebühren zu tragen.

Muss es in jedem Unternehmen betriebliche Ersthelfer geben?

Betriebliche Ersthelfer sind in jedem Betrieb Pflicht.

In der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention - Grundpflichten des Unternehmers ist geregelt, welche Pflichten der Unternehmer in Bezug auf die Prävention hat. Im vierten Kapitel und dritten Abschnitt werden diese Pflichten insbesondere in Bezug auf die Erste Hilfe behandelt.

Wichtig für die Zahl der Ersthelfer und Ersthelferinnen ist die Zahl der anwesenden Versicherten und nicht die allgemeine Anzahl an Mitarbeitern. Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb hängen von mehreren Faktoren ab.

In Betrieben mit 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer Pflicht. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten richtet sich die Zahl der Ersthelfer auch nach dem Gefährdungspotential. Bei Betrieben mit mehr als 20 anwesenden Versicherten muss die Zahl in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% und in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Mitarbeiter entsprechen, in Kindertagesstätten ein Ersthelfer je Kindergruppe und in Hochschulen 10% der Versicherten.

Viele Ersthelfer sind aber auch im außerbetrieblichen Leben nur ein Gewinn für die Gesellschaft.

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Ausbildung zum Ersthelfer

In der Regel liegt es in der Verantwortung des Unternehmers auf eine ausreichende Zahl von Ersthelfern zu achten. Hier gilt es, gemeinsam diejenigen Mitarbeiter auszuwählen, die diese Aufgabe gerne und gewissenhaft übernehmen wollen. Auch der Chef des Unternehmens kann dies Rolle wahrnehmen.

Da der Ersthelfer im besten Falle als Erster im Betrieb bei einem medizinischen Notfall Erste Hilfe leistet, sollte er über medizinische Kenntnisse und Kenntnisse über geeignete Notfallmaßnahmen verfügen.

Es reicht nicht aus, durch das Unternehmen als Ersthelfer bestimmt zu werden. Es können entweder Angestellte, die eine Ausbildung im Gesundheits- oder Rettungswesen absolviert und abgeschlossen haben als Ersthelfer eingesetzt werden, oder Personen, die einen entsprechenden Erste-Hilfe-Kurs (von einer durch die Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle) absolviert haben.

Betriebliche Ersthelfer sollten im Notfall sowohl bei kleineren Verletzungen wie auch bei akuten Notfällen, wie z.B. dem plötzlichen Herzstillstand, in der Lage sein Erste Hilfe zu leisten.

Umfang der Erste-Hilfe-Ausbildung zum Ersthelfer im Betrieb

Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer sollte von einer durch die Berufsgenossenschaft (BG) ermächtigten Stelle durchgeführt werden. Hier kann man den Grundkurs und den Auffrischungskurs unterscheiden.

Beide werden in 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten durchgeführt. Sich zu Ersthelfer oder Ersthelferin ausbilden zu lassen ist in jedem Fall sehr gut investierte Zeit. Alle Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Absolvierung eine Bestätigung.

Inhalte der Erste-Hilfe-Kurse sind unter anderem:

  • Eigenes Verhalten in Punkto Sicherheit und Schutz an einer Unfallstelle (z.B. auch im Straßenverkehr)

  • Notruf absetzen, Rettungskette

  • Maßnahmen zur Betreuung eines Patienten (psychische Betreuung, Wärmemaßnahmen, stabile Seitenlage)

  • Wundversorgung von blutenden Wunden, starke Blutungen erkennen und erforderliche Maßnahmen durchführen können

  • Schock erkennen

  • Verbrennungen, Brüche, Hitze- und Kälteschäden

  • Stromunfälle, Vergiftungen

  • Kontrolle des Bewusstseins, Bewusstlosigkeit erkennen

  • Kontrolle der Atmung und Gefahren bei Atemstillstand und Kreislaufstillstand

  • Herz-Lungen-Wiederbelebung

  • einen automatischen externen Defibrillator (AED) einsetzen können

Die Ausbildung zur Ersten Hilfe beinhaltet sowohl theoretische Inhalte wie auch praktische Inhalte.

So werden unter anderem auch die notwendigen Wiederbelebungsmaßnahmen an einer Trainingspuppe oder auch Dummy geübt. Die Teilnehmer üben die überlebenswichtige Herzdruckmassage und den Einsatz eines AED Defibrillators.

Hierbei einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht vor beherzter Drucktiefe (6 cm! in den Brustkorb) zurückzuschrecken, erfordert anatomisches Wissen und eine regelmäßige Fortbildung.

Nach erfolgreicher Beendigung der Erste-Hilfe-Kurse erhält jeder Teilnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem Erste-Hilfe-Training. Diese Bescheinigung ist im Betrieb zu hinterlegen, damit sichergestellt ist, dass der Zeitpunkt der Auffrischung nicht verpasst wird und die notwendige Anzahl an Ersthelfern im Betrieb nicht unterschritten wird.

Wann muss der Erste-Hilfe-Lehrgang wiederholt werden?

 

Die Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Lehrgang darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Notwendigerweise wird danach die Fortbildung in Sachen Erste Hilfe wieder aufgefrischt.

Diese Erste-Hilfe-Kurse umfassen, genauso wie die Grundkurse, 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Auch über diese Kurse erhalten alle Teilnehmer wieder eine Bescheinigung, die im wieder im Betrieb zu hinterlegen ist.

Reichen nicht die Erste-Hilfe-Kurse beim Führerschein?

Da die Inhalte beim Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung einer Fahrerlaubnis (§19 Fahrerlaubnis-Verordnung) und der Erste-Hilfe-Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer deckungsgleich sind, können Führerscheinneulinge auch Ersthelfer im Betrieb werden.

Zu beachten ist, dass die zusätzliche Ausbildung zur Ersten Hilfe nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen darf und von einer BG-zugelassenen Stelle durchgeführt wurde.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Wenn ein Unternehmer bewusst oder unbewusst gegen die DGUV Vorschrift bezüglich der betrieblichen Ersthelfer verstößt, kann es für ihn zu monetären Konsequenzen führen, wenn ein Aufsichtsbeamter der Berufsgenossenschaften diese Ordnungswidrigkeit feststellt.

Da es in diesem Fall zu einem Verwarn- und/oder Bußgeld von mehreren Tausend Euro kommen kann, sollten Unternehmer dieser DGUV Vorschrift in jedem Fall nachkommen.

Die Kosten für die Ausbildung zum Ersthelfer im Betrieb sind demnach viel besser angelegt, als die Zahlung einer Strafe. Niemand will sich vorwerfen lassen, seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht richtig geschützt zu haben.

Ersthelfer im Betrieb retten im schlimmsten Fall Leben - in Verwaltungsbetrieben, in Handwerksbetrieben, in Handelsbetrieben, in Kindergärten, in Schulen und Hochschulen - letzten Endes überall.

Die Ausbildung und Fortbilgung im Abstand von mindestens zwei Jahren, jedes Erste Hilfe Training, das einem Menschen die Aufgaben für die Versorgung eines Verletzten mehr in Fleisch und Blut übergehen lässt, ist wertvoll investierte Lebenszeit.

Verfügbarkeit der Ersthelfer im Betrieb:  zu jeder Zeit erreichbar

Zu beachten sind auch besondere Zeiten im Unternehmen, in denen Ersthelfer und Ersthelferinnen in notwendiger Anzahl im Betrieb anwesend sein müssen. Hierzu zählen z.B. :

  • Betriebe mit Schichtdienst

  • die Urlaubszeit

  • Zeit mit anderweitiger betrieblicher Fortbildung

  • erhöhter Krankenstand

 

Führt eine mangelhafte oder gar nicht vorhandene Ausbildung eines Ersthelfers, das Fehlen von Erste-Hilfe-Material oder eine nicht vorschriftsgemäße Erste-Hilfe-Einrichtung zu einem Schaden oder im schlimmsten Fall zum Tod eines Mitarbeiters, so wird der Arbeitgeber strafrechtlich belangt.

Eine Einhaltung aller Vorschriften in Punkto Erster Hilfe, die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl an Ersthelfern und die Teilnahme an regelmäßgien Erste-Hilfe-Trainings, um für den Notfall vorbereitet zu sein, sollte deshalb auch im Interesse jedes Arbeitgebers liegen.

Ersthelfer werden überall benötigt - Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sorgen also nicht nur für ihren Betrieb, wenn Sie die in die Erste Hilfe Ausbildung investieren, sondern allgemein für eine sicherere und umsichtigere Gesellschaft.

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Wieviele Ersthelfer im Betrieb muss mein Unternehmen einsetzen?

Wie viele Ersthelfer erforderlich sind, hängt maßgeblich von der Größe des Unternehmens ab. Gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 sind bei einer Betriebsgröße von 2 bis 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 %, in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe, in Hochschulen 10 % der Versicherten als Ersthelfer zu bestimmen.

Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern richtet sich jedoch nicht nach der Gesamtzahl aller Arbeitnehmer, sondern danach, wie viele Mitarbeiter sich im Betrieb befinden.

Ersthelfer im Betrieb und im Privatleben sind verlässliche Menschen - ungeachtet jeder Vorschrift der Unfallversicherungsträger gilt: je mehr Ersthelfer es gibt, desto sicherer sind wir alle.

Erforderliche Einrichtungen und Material im Unternehmen

Jeder Arbeitgeber hat bestimmte Pflichten in Bezug auf die Erste Hilfe, denen er nachkommen muss. Dazu zählt die Pflicht eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten zum Ersthelfer ausbilden zu lassen. Dem Ersthelfer müssen im Notfall folgende Dinge zur Verfügung stehen:

Erste-Hilfe-Material passend zum jeweiligen Betrieb

  • Die Erste-Hilfe-Materialien sind in genormten Koffern, Wandkästen und z.B. Rucksäcken erhältlich. Sie sind für eine bestimmte Größe des Betriebs, eine bestimmte Anzahl an Beschäftigten und unterschiedliche Berufsgruppen geeignet, wie z.B. Büro/Verwaltung, Werkstatt, Maschinenbau, Senioren Heim & Pflege, Labor/Chemie, Baustellen und Kindergarten.

    Der Inhalt ist natürlich den entsprechenden Anforderungen an die jeweilige Berufsgruppe angepasst. Ein Aufdruck mit dem Haltbarkeitsdatum des Inhalts ist zu beachten.
     

Sollte es sich um einen größeren Betrieb handeln, ist es empfehlenswert, die entsprechenden Erste- Hilfe-Kästen so auf dem Gelände zu verteilen, dass nicht mehr als 100 Meter zwischen jedem Arbeitsplatz und einem Erste-Hilfe-Kasten liegen.
 

  • Mobiltelefone oder Notruftelefone zur sofortigen Alarmierung des Rettungsdienstes im Notfall sollten schnell erreichbar und ohne Überbrückung einer Telefonzentrale möglich sein.

  • eventuell spezielle Rettungsgeräte (zum Beispiel Defibrillatoren oder AEDs)

  • ein Erste-Hilfe-Notfall-Plakat in der Nähe des Erste-Hilfe-Kastens

    Auf diesem Plakat sollten die relevantesten Punkte für die Erstversorgung bei Unfällen behandelt werden wie zum Beispiel:

    • die Notfallnummer

    • der Ort für die Aufbewahrung des Erste-Hilfe-Materials

    • wer Ersthelfer oder Betriebssanitäter im Unternehmen ist

    • die Punkte, die für die Erste-Hilfe am wichtigsten sind

    • die Lage des Erste-Hilfe-Raums

    • wo sich sich der nächste Defibrillator befindet

    • wo ist der nächste Arzt, das nächste Krankenhaus ist.


Das Notfall-Plakat soll den Ersthelfer bei der Ersten Hilfe im Notfall unterstützen und trägt dazu bei eine effektive Erste Hilfe zu leisten.
 

Generell sollte sich die Erste-Hilfe-Ausstattung nach den Bedürfnissen der Beschäftigten richten. Ab einer bestimmten Größe des Unternehmens ist der Arbeitgeber auch verpflichtet einen Erste-Hilfe-Raum zur Verfügung zu stellen. Dies gilt ab einer Zahl von 1000 Mitarbeitern oder bei besonderer Unfallgefahr für Unternehmen ab einer Zahl von 100 Mitarbeitern.
 

Engagierte Ersthelfer im Betrieb, konstant zur Verfügung stehendes, gut gekennzeichnetes Erste-Hilfe-Material, Menschen, auf die man sich verlassen kann schaffen es, das Leben im Beruf und Privatleben sicherer zu gestalten.

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