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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) DEFIPROFI e.K.

Rahmenbedingungen für Verkauf, Miete/Mietkauf/Leasing, Wartung und Schulung

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Anbieter / Verwender

DEFIPROFI e.K., Alte Krefelder Str. 13, 47829 Krefeld

Inhaber: Christoph Hillus · Registergericht: Amtsgericht Krefeld, HRA 7308 · USt-IdNr.: DE354041389

Telefon 02151 47 99 555 · E-Mail info@defi-profi.de · Web defi-profi.de

– nachfolgend „DEFIPROFI“ –

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Teil I – Allgemeiner Teil (für alle Leistungen)

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§ 1 Geltungsbereich, Ausschließlichkeit

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen DEFIPROFI und dem Kunden, insbesondere über die Lieferung von Waren (AED und Zubehör), die Vermietung, den Mietkauf und die Überlassung im Leasing, die Erbringung von Service- und Wartungsleistungen einschließlich sicherheitstechnischer Kontrollen (STK) sowie die Durchführung von Schulungen. Der Allgemeine Teil (Teil I) gilt für alle Leistungen; die Besonderen Teile (Teile II–V) gehen ihm im jeweiligen Leistungsbereich vor.

(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Vereine, sonstige Personenvereinigungen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen werden wie Unternehmer behandelt, soweit sie nicht als Verbraucher handeln.

(3) Soweit diese AGB zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterscheiden, gilt die jeweils gekennzeichnete Regelung nur für die genannte Kundengruppe. Im Übrigen gelten die Regelungen für alle Kunden.

(4) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn DEFIPROFI ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

(5) Diese AGB gelten auch für alle künftigen gleichartigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

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§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Das Vertragsverhältnis wird regelmäßig auf Grundlage einer Anfrage des Kunden und eines daraufhin von DEFIPROFI erstellten individuellen Angebots begründet. Ein in Textform (z. B. per E-Mail) unterbreitetes und als verbindlich gekennzeichnetes Angebot bleibt für die darin genannte Frist, mangels Fristangabe 14 Tage ab Angebotsdatum, verbindlich.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot innerhalb der Bindefrist annimmt (Auftragserteilung). Die Annahme kann in Textform, mündlich oder fernmündlich erfolgen. DEFIPROFI bestätigt den Auftrag in Textform; für Inhalt und Umfang der Leistung ist die Auftragsbestätigung, hilfsweise das Angebot maßgeblich.

(3) Bestellt der Kunde ohne vorheriges Angebot (z. B. über einen etwaigen Online-Shop), gilt seine Bestellung als verbindliches Vertragsangebot, das DEFIPROFI innerhalb von 14 Tagen durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Leistung annehmen kann.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Angaben in Katalogen, Prospekten und Produktinformationen sowie öffentliche Äußerungen des Herstellers sind nur dann Beschaffenheitsvereinbarung, wenn im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

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§ 3 Preise

(1) Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto in Euro zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. Verpackungs-, Versand-, Transport- und Anfahrtskosten, soweit nicht anders vereinbart.

(2) Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Versand-, Transport- und Anfahrtskosten werden gesondert ausgewiesen und vor Vertragsschluss mitgeteilt.

(3) Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Ist kein Preis vereinbart, gelten die bei Vertragsschluss gültigen Listenpreise von DEFIPROFI. Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag (Miete/Mietkauf/Leasing bzw. ServicePlus-Vertrag).

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§ 4 Zahlung, Verzug, Aufrechnung

(1) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(2) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist DEFIPROFI berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt er 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zzgl. der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB von 40 EUR; die Pauschale wird auf einen weitergehenden Verzugsschaden angerechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere nicht für Ansprüche wegen Mängeln der Leistung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

(4) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, kann DEFIPROFI ausstehende Leistungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen und nach fruchtlosem Fristablauf zurücktreten (§ 321 BGB).

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§ 5 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden; im Übrigen sind angegebene Fristen voraussichtliche Termine.

(2) Die Einhaltung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus (insbesondere Zugang, Bereitstellung von Informationen und Geräten).

(3) Höhere Gewalt sowie sonstige nicht von DEFIPROFI zu vertretende Leistungshindernisse (z. B. Betriebsstörungen, Lieferengpässe der Vorlieferanten, behördliche Maßnahmen) verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung; DEFIPROFI informiert den Kunden unverzüglich.

(4) DEFIPROFI ist berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise durch Vorlieferanten, Hersteller oder Logistikpartner unmittelbar an den Kunden ausführen zu lassen (Streckengeschäft/Direktversand). Zumutbare Teillieferungen sind zulässig.

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§ 6 Gefahrübergang

(1) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Kunden, bei Versendung mit Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über (§ 447 BGB). Erfolgt die Lieferung im Streckengeschäft unmittelbar durch einen Dritten, geht die Gefahr spätestens mit Verlassen des Lager- bzw. Versandorts des Dritten über.

(2) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm benannte Person über (§ 475 Abs. 2 BGB), es sei denn, der Verbraucher hat den Spediteur oder Frachtführer selbst beauftragt, ohne dass DEFIPROFI diesen zuvor benannt hat.

(3) Der Übergabe steht der Annahmeverzug des Kunden gleich.

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§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Gegenüber Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware Eigentum von DEFIPROFI (einfacher Eigentumsvorbehalt).

(2) Gegenüber Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von DEFIPROFI (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Kommt der Kunde mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, hat DEFIPROFI das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Kunden die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, sofern DEFIPROFI dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat. Dies gilt nicht, sofern die Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr ist DEFIPROFI berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten.

(3) Der unternehmerische Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt die hieraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes bereits jetzt an DEFIPROFI ab, die die Abtretung annimmt.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware weist der Kunde auf das Eigentum von DEFIPROFI hin und benachrichtigt DEFIPROFI unverzüglich.

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§ 8 Untersuchung, Rüge, Mängelansprüche

(1) Ist der Kunde Kaufmann, gilt für die Untersuchungs- und Rügepflicht § 377 HGB.

(2) Für Verbraucher und sonstige Unternehmer, die keine Kaufleute sind, gelten die gesetzlichen Mängelrechte ohne Rügeobliegenheit. DEFIPROFI bittet Verbraucher, erkennbare Transportschäden möglichst umgehend mitzuteilen; die Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.

(3) Bei berechtigter, rechtzeitiger Rüge des unternehmerischen Kunden leistet DEFIPROFI nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Schlägt sie fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten; Schadensersatz richtet sich nach § 10.

(4) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen: zwei Jahre ab Ablieferung für neue Ware; für gebrauchte Ware ein Jahr, sofern dies vor Vertragsschluss gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB). Der Verbraucher wählt die Art der Nacherfüllung nach § 439 BGB.

(5) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 445b, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

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§ 9 Medizinprodukte – Betreiberpflichten, Herstellerangaben

(1) Bei den gelieferten, vermieteten oder überlassenen Defibrillatoren (AED) und dem zugehörigen Zubehör handelt es sich um Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR). DEFIPROFI wird regelmäßig als Händler/Vertreiber und Dienstleister tätig, nicht als Hersteller im Sinne der MDR, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Für Betrieb, Anwendung und Instandhaltung gelten die Herstellervorgaben, die Gebrauchsanweisung sowie die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Die Betreiberpflichten – insbesondere regelmäßige Sicht- und Funktionskontrolle, Einweisung der Anwender, Führung von Medizinproduktebuch und Bestandsverzeichnis (§§ 13, 14 MPBetreibV) sowie die Einhaltung vorgeschriebener sicherheitstechnischer Kontrollen – obliegen dem Kunden als Betreiber. Bei Miete, Mietkauf oder Leasing ist der Kunde für die Dauer der Überlassung Betreiber. Soweit vereinbart, führt DEFIPROFI die Ersteinweisung der vom Kunden benannten Person in die sachgerechte Handhabung des Gerätes nach der MPBetreibV durch; die Pflicht, weitere Anwender einzuweisen und die Einweisungen zu dokumentieren, verbleibt beim Kunden.

(3) Die Ersteinweisung ist nach § 4 Abs. 3 MPBetreibV erforderlich und eine Holschuld des Kunden. Es obliegt dem Kunden als Betreiber, die Einweisung vor Inbetriebnahme des Gerätes bei DEFIPROFI anzufordern, eine verantwortliche Person zu benennen und einen Termin zu vereinbaren. DEFIPROFI schuldet die Durchführung nur auf diese Anforderung hin innerhalb des vereinbarten Zeitraums (§ C2); eine Pflicht, den Kunden zur Wahrnehmung der Einweisung aufzufordern oder die Einweisung ohne Anforderung zu erbringen, besteht nicht. Nimmt der Kunde das Gerät ohne Einweisung in Betrieb oder lässt er Personen anwenden, die nicht eingewiesen sind, geschieht dies in seiner alleinigen Verantwortung als Betreiber.

(4) DEFIPROFI schuldet keine über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Überwachung der Einsatzbereitschaft. DEFIPROFI übernimmt insbesondere keine Gewähr für den medizinischen Erfolg einer Reanimation im Einzelfall.

(5) Ist DEFIPROFI nicht Hersteller, benennt DEFIPROFI dem Kunden auf Verlangen den Hersteller oder den eigenen Vorlieferanten (§ 4 ProdHaftG bleibt unberührt).

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§ 10 Haftung

(1) DEFIPROFI haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ferner nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten.

(4) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

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§ 11 Datenschutz

(1) DEFIPROFI verarbeitet personenbezogene Daten nach DSGVO und BDSG; Einzelheiten in der Datenschutzerklärung unter https://www.defi-profi.de/datenschutz-dgsvo. Für Service- und Wartungsverhältnisse gelten die Datenschutzregelungen des jeweiligen ServicePlus-Vertrages, einschließlich der dort genannten Auftragsverarbeitungen nach Art. 28 DSGVO.

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§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Krefeld, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. DEFIPROFI ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) DEFIPROFI ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Erfüllungsort ist Krefeld, soweit nicht anders vereinbart.

(5) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

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§ 13 Verhältnis zu Individualverträgen und ServicePlus-Verträgen

(1) Für Service- und Wartungsleistungen (STK) gelten vorrangig die jeweiligen ServicePlus-Verträge (SMART, KOMFORT, PREMIUM) mit ihren Leistungsbeschreibungen und Anlagen. Diese AGB gelten insoweit nur ergänzend; bei Widersprüchen gehen die Regelungen des ServicePlus-Vertrages vor.

(2) Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Solche Vereinbarungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform (z. B. per E-Mail) festgehalten werden; ihr Vorrang nach § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.

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§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, Online-Shop) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, Fristen und Folgen ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung im Anhang, die Vertragsbestandteil ist.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB) – dies betrifft insbesondere versiegelte Elektroden/Pads –, sowie in den weiteren gesetzlich geregelten Fällen. Ebenso besteht das Widerrufsrecht nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Hierunter fallen insbesondere personalisierte oder individualisierte Anfertigungen wie nach Kundenwunsch gestaltete oder mit individuellem Logo, individuellen Farben oder Texten versehene Backboards, Flyer und sonstige Materialien.

(3) Bei Dienstleistungen (insbesondere Schulungen) beginnt DEFIPROFI mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

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Teil II – Besondere Bedingungen: Verkauf von AED und Zubehör

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§ A1 Beschaffenheit, Verbrauchsmaterial

(1) Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich ausschließlich aus der Produktbeschreibung des Herstellers und der Auftragsbestätigung. Handelsübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen berechtigen nicht zur Beanstandung.

(2) Verbrauchsmaterialien (insbesondere Elektroden/Pads und Batterien) unterliegen begrenzter Haltbarkeit; maßgeblich ist das aufgedruckte Haltbarkeitsdatum. Für die rechtzeitige Ersatzbeschaffung und den Austausch ist der Kunde als Betreiber verantwortlich (§ 9).

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§ A2 Rücksendungen

(1) Im unternehmerischen Geschäftsverkehr besteht kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Die Rücknahme einwandfreier Ware erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und aus Kulanz. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers (§ 14, Anhang) bleibt unberührt.

(2) Bei vereinbarter Kulanzrücknahme muss die Ware originalverpackt, unbenutzt und wiederverkaufsfähig sein. Sterile oder verbrauchsmateriale Artikel, kundenspezifisch konfigurierte Geräte sowie personalisierte oder individualisierte Anfertigungen (z. B. nach Kundenwunsch gestaltete oder mit Logo, Farben oder Texten versehene Backboards, Flyer und sonstige Materialien) sind ausgeschlossen.

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Teil III – Besondere Bedingungen: Leasing, Mietkauf und Miete

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§ M1 Grundsatz

(1) Leasing, Mietkauf und Miete von AED-Geräten bietet DEFIPROFI ausschließlich Unternehmern, Vereinen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an. Verbrauchern werden diese Finanzierungs- und Überlassungsformen nicht angeboten.

(2) Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über einen von DEFIPROFI benannten Finanzierungspartner (Leasinggesellschaft). Der Leasing-, Mietkauf- oder Mietvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Finanzierungspartner zustande; hierfür sind allein dessen Vertragsbedingungen maßgeblich. DEFIPROFI wird nicht Vertragspartei des Finanzierungsvertrages.

(3) DEFIPROFI vermittelt das Finanzierungsangebot unverbindlich. Zustandekommen und Konditionen hängen von der Prüfung durch den Finanzierungspartner ab; ein Anspruch auf Abschluss besteht nicht. Kommt der Finanzierungsvertrag nicht zustande, ist DEFIPROFI berechtigt, vom hierauf bezogenen Liefergeschäft zurückzutreten, sofern nicht der Kunde die Ware zu den Kaufkonditionen abnimmt.

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§ M2 Lieferung und Betreiberstellung

(1) DEFIPROFI liefert das Gerät an den Kunden. Der Kaufvertrag über das Gerät wird zwischen DEFIPROFI und dem Finanzierungspartner geschlossen; für ihn gelten diese AGB (Teile I und II) im Verhältnis zum Finanzierungspartner.

(2) Ab Übergabe ist der Kunde als Leasingnehmer, Mietkäufer oder Mieter Betreiber im Sinne der MPBetreibV (§ 9). Wartung und sicherheitstechnische Kontrollen können über einen ServicePlus-Vertrag beauftragt werden (Teil IV).

(3) Mängelansprüche des Kunden richten sich nach dem Finanzierungsvertrag. Soweit der Finanzierungspartner dem Kunden Gewährleistungsansprüche gegen DEFIPROFI abtritt, gelten hierfür die §§ 8 und 10 dieser AGB.

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§ M3 Kurzzeitige Überlassung von Trainings- und Leihgeräten durch DEFIPROFI

(1) Unberührt von § M1 bleibt die kurzzeitige, entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von AED-Trainingsgeräten und Leihgeräten durch DEFIPROFI selbst, insbesondere für Schulungen oder für die Dauer eines Servicevorgangs. Für Kunden mit ServicePlus-Vertrag gelten dessen Regelungen vorrangig.

(2) DEFIPROFI übergibt das Gerät geprüft und einsatzbereit. Der Kunde ist für die Dauer der Überlassung Betreiber (§ 9), behandelt das Gerät sachgerecht, gibt es fristgerecht, vollständig und im vertragsgemäßen Zustand zurück und haftet für Verlust und Beschädigung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Wird ein Leihgerät nicht innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben, kann DEFIPROFI nach Erinnerung in Textform ein Nutzungsentgelt je angefangenem Kalendertag berechnen, höchstens bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(4) Die Vergütung für die Überlassung eines Trainingsgerätes ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot; eine Kaution wird nicht erhoben. Das Nutzungsentgelt bei verspäteter Rückgabe beträgt 10,00 EUR netto je angefangenem Kalendertag.

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§ M4 Direktvermietung durch DEFIPROFI (Ausnahmefälle)

(1) Abweichend von § M1 Abs. 2 vermietet DEFIPROFI AED-Geräte in Ausnahmefällen auch unmittelbar selbst. In diesem Fall kommt der Mietvertrag zwischen dem Kunden und DEFIPROFI zustande. Das Angebot der Direktvermietung richtet sich wie nach § M1 Abs. 1 ausschließlich an Unternehmer, Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts; Verbrauchern wird die Direktvermietung nicht angeboten.

(2) Der Kunde erhält ein gesondertes Mietangebot, in dem insbesondere die Mietdauer, die Miete und der Leistungsumfang der Miete (z. B. enthaltene Wartung, Verbrauchsmaterial und Geräteaustausch) im Einzelnen aufgeführt und erläutert werden.

(3) Für die Direktvermietung gelten vorrangig die Regelungen des jeweiligen Mietangebots; im Übrigen finden diese AGB (Teil I sowie, soweit einschlägig, Teil II) Anwendung. Der Kunde ist für die Dauer der Überlassung Betreiber im Sinne der MPBetreibV (§ 9).

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Teil IV – Wartung, Service und sicherheitstechnische Kontrolle (STK)

(1) Für Wartung, Service und STK gelten vorrangig die ServicePlus-Verträge (SMART, KOMFORT, PREMIUM) mit ihren Leistungsbeschreibungen und Anlagen. Diese regeln insbesondere Leistungsumfang, Intervalle, Leihgeräte, Fristen, Vergütung, Laufzeit und Kündigung eigenständig.

(2) Diese AGB gelten für Service- und Wartungsleistungen nur ergänzend. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen des jeweiligen ServicePlus-Vertrages vor (§ 13).

(3) Einzelne, nicht über einen ServicePlus-Vertrag beauftragte Serviceleistungen erbringt DEFIPROFI nach gesondertem Angebot; für sie gelten diese AGB unmittelbar, ergänzt um die Betreiberpflichten nach § 9.

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Teil V – Besondere Bedingungen: Erste-Hilfe- und AED-Schulungen

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§ C1 Anmeldung, Durchführung

(1) Die Anmeldung erfolgt in Textform und ist mit Zugang der Bestätigung durch DEFIPROFI verbindlich. Der Kunde benennt die Teilnehmer bzw. deren Anzahl.

(2) Schulungen finden je nach Vereinbarung beim Kunden oder an einem von DEFIPROFI benannten Ort statt; die Durchführung erfolgt durch qualifizierte eigene oder beauftragte Dozenten.

(3) Schulungen im Sinne dieses Teils sind die Ersteinweisung in die Handhabung eines gelieferten AED nach der MPBetreibV sowie gesondert beauftragte Erste-Hilfe-, AED- und Auffrischungsschulungen.

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§ C2 Absage, Umbuchung und Nichterscheinen

(1) Ist die Ersteinweisung nach der MPBetreibV Bestandteil eines Angebots über AED-Geräte und wird sie dort ohne gesonderte Berechnung (Nachlass) gewährt, ist der Anspruch vom Kunden anzufordern (§ 9 Abs. 3) und innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung des Gerätes wahrzunehmen; danach erlischt er. Der Anspruch auf die kostenfreie Durchführung besteht nur, wenn der Kunde den vereinbarten Termin wahrnimmt oder ihn spätestens zwei Kalendertage vor dem Termin in Textform absagt oder umbucht. Sagt der Kunde später ab oder erscheint er nicht, entfällt der Anspruch auf die kostenfreie Einweisung. Eine danach nachzuholende oder neu anzusetzende Einweisung wird wie folgt berechnet, bezogen auf den regulären Preis der Einweisung nach der jeweils gültigen Preisliste von DEFIPROFI:

a) Absage am Vortag des Termins: 25 % des regulären Preises;

b) Absage am Tag des Termins: 50 % des regulären Preises;

c) Nichterscheinen ohne Absage: 70 % des regulären Preises.

(2) Für Schulungen, die gesondert angeboten und vergütet werden, gilt bei Absage oder Umbuchung in Textform, bezogen auf die vereinbarte Vergütung:

a) bis drei Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei;

b) zwei Kalendertage vor dem Termin bis zum Vortag: 50 % der Vergütung;

c) am Tag des Termins oder bei Nichterscheinen ohne Absage: 80 % der Vergütung.

(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass DEFIPROFI kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. DEFIPROFI bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers (§ 14) bleibt von diesen Regelungen unberührt.

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§ C3 Absage durch DEFIPROFI

(1) DEFIPROFI kann eine Schulung aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung des Dozenten, Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, höhere Gewalt) bis zum Zeitpunkt des Termins absagen oder verlegen und bietet einen Ersatztermin an.

(2) Nimmt der Kunde einen angebotenen Ersatztermin nicht an, werden bereits gezahlte Entgelte für die abgesagte Leistung erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 10.

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§ C4 Teilnahmebescheinigung, Schulungsunterlagen

(1) Über die Teilnahme wird auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt. Ein bestimmter Lern- oder Prüfungserfolg wird nicht geschuldet.

(2) Überlassene Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den internen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt. Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung bedürfen der vorherigen Zustimmung von DEFIPROFI in Textform.

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Anhang – Widerrufsbelehrung für Verbraucher (Vertragsbestandteil, § 14)

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Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei Dienstleistungen (z. B. Schulungen) beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DEFIPROFI e.K., Alte Krefelder Str. 13, 47829 Krefeld, info@defi-profi.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts.

Insofern DEFIPROFI Dienstleistungen durchführt und der Kunde die Durchführung vor dem Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist wünscht, kann der Kunde auf sein Widerrufsrecht verzichten. Die Verzichtserklärung ist sodann in Textform gegenüber DEFIPROFI zu erklären und kann beispielsweise lauten:

Verbraucherbestätigung zum vorzeitigen Tätigwerden

Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere.

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Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Bei Dienstleistungen besteht ein solches Zurückbehaltungsrecht nicht.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Bei einem Verzicht auf das Widerrufsrecht verlieren Sie unwiederbringlich die Möglichkeit, das Widerrufsrecht gegenüber DEFIPROFI auszuüben.

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Fassung AGB.0926 · Revision 04 · Stand 23.09.2026

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